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Zweckverband gegen Kuhnert

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Kuhnert
Kuhnert

Bei Hans-Peter Kuhnert ist immer alles anders. Andere haben keine oder nur eine Gerichtsverhandlung im Leben, er hat gleich zwei an einem Vormittag. Gestern war es wieder so. Als es hieß: Zweckverband Wasser und Abwasser Fürstenwalde und Umland gegen Hans-Peter Kuhnert, saß der Rechtsanwältin des Zweckverbandes nur Herrn Kuhnert gegenüber. Er verteidigte sich selbst. Eine gütliche Einigung lehnte der Zweckverband ab - allein mit Blick auf die Vielzahl gleichlautender Verfahren gegen andere. Der Streitgegenstand: Gebühren für eine Wasseruhr für vier Jahre in Höhe von jeweils 31 Euro.

Selbst den Richter verwunderte die Sache: Weil Kuhnert die jährliche Gebühr wegen eines Unfalls und sich anschließender finanzieller Probleme einst zehn Tage später zahlte, ließ der Zweckverband 1998 den Wasseranschluss sperren und die Wasseruhr demontieren. Ein Exempel sollte statuiert werden. Ohne Wasser sah sich der behinderte Mann gezwungen, seine eigene Hauswasserversorgung anzuwerfen. Als Kunde des Zweckverbands sah er sich nicht mehr. 2003 wurde seine eigene Anlage vom Umweltamt Beeskow genehmigt.

Aus der Sicht des Zweckverbandes gilt der Wasserversorgungsvertrag aber nach wie vor. Darum schickt der Verband seit 15 Jahren Gebührenbescheide nach Markgrafpieske. Außerdem treffen dort Mahnungen, Gerichtsvollzieher und Haftandrohungen ein.

Der Richter hakte nach: »…wenn das Wasser gesperrt ist und es keine Wasseruhr gibt?« Die Anwältin versuchte richtig zu stellen: Selbst wenn auf einigen der vielen Gebühren und Bescheide geschrieben stünde, dass die acht Cent pro Tag für die Wasseruhr berechnet werden - tatsächlich sei das die Grundgebühr für die Unterhaltung des Wasseranschlusses überhaupt. Das seien Fixkosten. Herr Kuhnert sei angeschlossen an die Versorgung. Das belege auch seine Kundennummer. Worauf sich die Forderung gründe? Antwort: »Die Forderung ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung.« Am 12. Juli verkündet der das Gericht sein Urteil.

Der Richter und Kuhnert blieben gleich sitzen. Eine neue Gegenseite nahm Platz. Nun hieß es Sankt Elisabeth Diakonie gGmbH gegen Kunert. Gestritten wird in diesem Fall um 696,63 Euro. Einigung? Nein! Entschlossenes Kopfschütteln auf beiden Seiten. Einige wenige Fragen wurden gestellt, einige Akten gereicht, dann die Aussage des Richters, dass er das Urteil am 16. August verkünden werde.

Nach der Verhandlung erzählt Kuhnert, worum es eigentlich ging. Sein erwachsener Sohn sei 2009 unter Medikamenteneinfluss vom Dach der Helios-Klinik in Bad Saarow gefallen. Gegen die Verantwortlichen werde ermittelt. Der junge Mann habe ein Schädelhirntrauma erlitten und liege seitdem im Koma, inzwischen in einer Pflegeeinrichtung. Der erschütterte Vater verpflichtete sich damals, für die Zeit zwischen Heimeinweisung und endgültiger Zustimmung des Sozialamtes, für die Kosten aufzukommen, monatlich 900 Euro zu zahlen. So geschah es auch nachweislich. Dennoch ergab sich in der Kasse der Diakonie ein Defizit von knapp 700 Euro.

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