Blitzampeln passe
Seit dem 17. März sind in Berlin sämtliche 16 Blitzampeln, die Verkehrssünder an Kreuzungen beim Überfahren von „Rot“ per Foto erwischen sollen, lahmgelegt. Der Grund: Die Fotos sind nicht rechtskräftig, weil die Blitzampeln ohne geeichte Uhren ausgestattet sind. Deshalb müssen auch die laufenden Bußgeldverfahren neu aufgerollt werden. Die erforderliche Umrüstung der Blitzampeln kann aus Kostengründen (1,6 Millionen DM) vorerst nicht vorgenommen werden. Im allgemeinen wird Rotlicht-
Sündern ein Bußgeld von 100 Mark auferlegt. Das künftige Strafmaß soll nach Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums auf 250 Mark plus drei Punkte in der Flensburg-Kartei und ein Monat Führerscheinentzug erhöht werden. ,
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