Die Pressefreiheit ist eingeschränkt
nd: Am Mittwoch haben Polizisten die Wohnungen von neun Pressefotografen durchsucht, um an Fotomaterial von einer Demonstration im März beim Aktionstag gegen Kapitalismus in Frankfurt am Main zu kommen, weil dort ein Polizist verletzt worden sei. Handelt es sich bei den Razzien um einen Verstoß gegen die Pressefreiheit?
Köhn: Es handelt sich insoweit um einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung, dass es gemäß Paragraf 97 Absatz 5 ein Beschlagnahmeverbot gibt, das für Journalisten ebenso wie für Rechtsanwälte, Pfarrer, Ärzte und Abgeordnete gilt. Die Aktion ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Ich gehe davon aus, dass das gerichtlich auch so entschieden wird.
Gilt das Redaktionsgeheimnis auch für Wohnräume freier Journalisten oder nur für Redaktionsbüros?
Das Bundesverfassungsgericht war 2007 in dem Cicero-Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der Durchsuchung um Presseräume handelt. Presseräume sind in dem Fal...
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