Bauverbot auf Grundstücken mit Flutgefahr

(dpa/nd). Die Bebauung von überschwemmungsgefährdeten Wassergrundstücken soll künftig in Berlin grundsätzlich untersagt werden. Eine entsprechende Verordnung bereite die Bauverwaltung vor, berichtet die »Berliner Morgenpost«. Grundlage dafür sei das vom Bund erlassene Wasserhaushaltsgesetz. Demzufolge muss das Land Berlin bis Jahresende für die von der U...


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