Verbraucherschutz bei Krediten
Straßburg (AFP/nd). In der Europäischen Union soll der Verbraucherschutz beim Abschluss von Immobilienkrediten verbessert werden. Darauf zielt eine neue Richtlinie ab, die vom Europaparlament am Dienstag grundsätzlich gebilligt wurde. Der Neuregelung zufolge müssen Verbraucher schon vor Unterzeichnung des Vertrags umfassend über die möglichen Risiken hinsichtlich der späteren Zins- und Tilgungslast und über die Gesamtkosten ihres Darlehens informiert werden. Zusätzlich wurden die Regeln für die Prüfung der Kreditwürdigkeit verstärkt. Auch künftig sollen Kunden die Wahlfreiheit zwischen einem variablen oder dem in Deutschland üblichen langfristigen stabilen Festzinssatz haben.
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