Verletzte müssen nicht immer auf Polizei warten
Streitfall Fahrerflucht
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15. Oktober 2014 (Az. 4 Str. 259/14).
Die Karlsruher Richter gaben damit einem Mann Recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten gestiegen war, weil die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand abgeknickt war und die Wunde stark blutete. Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst danach die Polizei an.
Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Mann unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe.
Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof jetzt zum Teil auf Das Landgericht als Vorinstanz muss jetzt prüfen, ob der beschuldigte Fahrer den Unfallort tatsächlich wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein. dpa/nd
nd Journalismus von links lebt vom Engagement seiner Leser:innen
Wir haben uns angesichts der Erfahrungen der Corona-Pandemie entschieden, unseren Journalismus auf unserer Webseite dauerhaft frei zugänglich und damit für jede:n Interessierte:n verfügbar zu machen.
Wie bei unseren Print- und epaper-Ausgaben steckt in jedem veröffentlichten Artikel unsere Arbeit als Autor:in, Redakteur:in, Techniker:in oder Verlagsmitarbeiter:in. Sie macht diesen Journalismus erst möglich.
Jetzt mit wenigen Klicks freiwillig unterstützen!