Nächstgelegener Gehweg
Winterdienst
Befindet sich vor einem Hausgrundstück kein Gehweg, sondern nur ein unbefestigter Randstreifen, muss die Eigentümerin deshalb nicht den gegenüberliegenden Gehweg räumen und streuen: Die Fahrbahnmitte stellt eine »natürliche Grenze« dar.
Laut Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (Az. VG 1 366.11) ist es rechtswidrig, wenn das Bezirksamt Neukölln gegen eine Grundstückseigentümerin ein Bußgeld verhängt, weil sie keinen Winterdienst auf dem gegenüberliegenden Gehweg leistete. jur-press/nd
Dieser Artikel ist wichtig! Sichere diesen Journalismus!
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.
Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!