»Sie schenkte uns neues Leben«

Vor 70 Jahren verkündete Wilhelm Pieck in Kyritz den Beginn der Bodenreform. Von Rosi Blaschke

  • Rosi Blaschke
  • Lesedauer: 6 Min.

In der Gemarkung des 100-Seelen-Dorfes Bredentin im Mecklenburgischen steht festgemauert ein großer Feldstein - ein Denkmal, darin eingemeißelt das Credo der Bodenreform von 1945 in Ostdeutschland: »Junkerland in Bauernhand«. Die 85-jährige Brunhilde Pries pflegt diesen Gedenkstein mit Hingabe. »Ich weiß, was es heißt, mit Nichts die Heimat verlassen zu müssen«, sagt sie, die mit Mutter und vier Geschwistern von jenseits der Oder flüchtete, mit Blick auf das gegenwärtige Flüchtlingsdrama. »Die Bodenreform hat uns ein neues Leben geschenkt.«

Brunhilde ist die Frau des »Jungen mit der Mütze«, des leider verstorbenen Günter Pries, der 1945 als Sechzehnjähriger seine Schirmmütze hinhielt, aus denen die Neubauern die Lose für ihr Stückchen Land in den Bredentiner Flur zogen. Er griff das erste Los, das seinen Landarbeiter-Großvater zum Neubauern machte. Günter Pries stand dabei neben Bernhard Quandt, dem Landrat des Kreises Güstrow, Büdnerssohn, Eisendreher, Kommunist, KZ-Häftling und schließlich Nestor der demokratischen Bodenreform in Mecklenburg-Vorpommern. Endlich wurde der Boden denen gegeben, die ihn seit je bebauten, beackerten.

Zentrum des Großgrundbesitzes und des Junkertums waren Mecklenburg-Vorpommern und die Mark Brandenburg. So besaßen in Ostelbien 6300 Großgrundbesitzer 28,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dagegen bewirtschafteten 320 400 Kleinbauern nur 9,1 Prozent der Nutzfläche. Prominente Großgrundbesitzer unterstützten die Hitlersche Vernichtungspolitik aktiv und begingen Kriegsverbrechen in den von Deutschland okkupierten Ländern. Beispielsweise Graf Georg Henning von Bassewitz-Behr, SS-Obersturmbannführer, der umfangreiche Güter in Mecklenburg und Vorpommern besaß und wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen im Raum Dnjepopetrowsk in die Sowjetunion ausgeliefert wurde.

»1945 gehörte die Realisierung einer vor allem für die ostzonale Agrarstruktur dringlichen Bodenreform zu den Forderungen aller sich formierenden antifaschistischen Parteien«, betont der Agrarhistoriker Siegfried Kuntsche. Die Führung übernahm mit der sowjetischen Besatzungsmacht im Rücken die KPD. Sie organisierte die Kundgebung von Landarbeitern und Bauern am 2. September 1945 in Kyritz, auf der KPD-Vorsitzender Wilhelm Pieck den Auftakt für die Bodenreform gab.

War die Bodenreform eine »Revolution von oben«, wie Kuntsche hervorhebt, so vollzog sich dieser Prozess »wie kein anderer in breiter demokratischer Basisaktivität durch aktives Mittun der Landbevölkerung«. In den demokratisch gewählten Bodenreformkommissionen wirkten 19 700 Landarbeiter, 18 556 landarme Bauern und Kleinpächter, 6352 Umsiedler und Flüchtlinge sowie 7684 Arbeiter und Dorfhandwerker mit. Kommunisten, Sozialdemokraten, Mitglieder der CDU und der LDPD, vor allem fast 30 000 Parteilose gingen Hand in Hand.

Mit der Bodenreform entstand, so Kuntsche, eine breite Streuung neuen bäuerlichen Eigentums, wodurch sich die Existenzgrundlagen großer Teile der Landbevölkerung verbesserten. Die Möglichkeit zum Siedeln verhalf über 90 000 Familien von Umsiedlern und Vertriebenen zu einer neuen Lebensperspektive. Rund 3,3 Millionen Hektar wurden entschädigungslos in den Bodenfonds überführt.

Doch manch Ungerechtigkeit beeinträchtigte die antifaschistische Zielstellung und den demokratischen Charakter der Bodenreform. Aus Grundbesitzerfamilien kamen auch aktive Nazigegner und Widerstandskämpfer, so die Mitglieder des »Kreisauer Kreises«. Auch sie wurden enteignet und ausgewiesen, so Carl-Hans Graf von Hardenberg, der letzte Standesherr im brandenburgischen Neuhardenberg. Er war als Mitverschwörer des Hitlerattentats vom 20. Juli 1944 nach einem Selbstmordversuch ins KZ Sachsenhausen verschleppt worden, wo er nur dank des engen Kontaktes zum kommunistischen Arbeiter Fritz Perlitz überlebte. Der Dokumentarfilm »Der Junker und der Kommunist« von Ilona Ziok legt ein eindrucksvolles Zeugnis von dieser Lagersolidarität ab.

Mögen bis heute die Gegner der Bodenreform in Ostdeutschland die Enteignung aristokratischer Hitlergegner auch als typischen Unrechts- und Willkürakt kommunistischer Politik verunglimpfen, so entspricht dies nicht der ganzen historischen Wahrheit. Nach der militärischen Niederschlagung des Faschismus und der bedingungslosen Kapitulation von Nazideutschland übernahmen die alliierten Siegermächte die Regierungsgewalt. Zum Konzept der Besatzungsmächte für ein neues, demokratisches Deutschland gehörte auch eine Bodenreform. Die Zerschlagung des Großgrundbesitzes im besiegten und besetzten Land hatten bereits während des Krieges die Amerikaner und Briten vorgedacht, wie Siegfried Kuntsche betont. Wurde es auch in ihren Besatzungszonen nicht wie in der sowjetischen im Herbst 1945 angegangen, so wurde doch noch im Beschlussprotokoll der Außenminister der Alliierten vom 12. April 1947 als Ziel artikuliert, »bis Ende 1947 eine Bodenreform durchzuführen«. Damit war faktisch die inzwischen in Ostdeutschland beendete Bodenreform bestätigt.

Auch in den Westzonen gab es eine parteiübergreifende Unterstützung für eine solche. So bestimmte die hessische Verfassung von 1946 in Artikel 42, den Großgrundbesitz im Rahmen einer Bodenreform einzuziehen. Im Ahlener Programm der CDU von 1947 wurde fixiert, »Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein.« Das gelte bei allen Reformen der deutschen Wirtschaft, so auch einer Bodenreform. Heute will niemand in der CDU mehr etwas davon wissen. Und auch die Westmächte waren letztlich nicht an der Zerschlagung überkommener Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen und der entschädigungslosen Enteignung interessiert, der Kalte Krieg beendete jedes demokratische Streben.

Ein Westdeutscher ist jedoch bis heute im Besitz einer Bodenreformurkunde, die er wie seinen Augapfel hütet - der fast 74-jährige Hans-Peter Franke aus Römnitz in Schleswig-Holstein. 1945 hatte sein Vater Adolf Franke durch die Bodenreform in Mecklenburg mit der Aufteilung der Domäne Römnitz Land schuldenfrei und vererbbar erhalten. Durch einen Gebietswechsel zur Begradigung der Ländergrenze zwischen Mecklenburg und Schleswig-Holstein kamen 1119 Einwohner und 4880 Hektar zur sowjetischen Besatzungszone und vier Dörfer, darunter Römnitz, mit 454 Einwohnern und 2647 Hektar zur britischen.

Nach dem Gebietswechsel begannen in Schleswig-Holstein die Auseinandersetzungen darüber, ob dort die »sowjetzonale Bodenreform« weiter gelte. Adolf Franke hatte als einziger Siedler das zugewiesene Land sofort in Besitz genommen und ein Haus darauf gebaut. Seine Familie musste einen harten Kampf über Jahrzehnte um ihr Eigentumsrecht an diesem Stückchen Land führen. Sie bekam vor allen Gerichten, bis hin zum BGH, Recht. Und so bewirtschaftete Hans-Peter Franke bis zur Rente seine ihm verbliebenen 2,31 Hektar, danach übernahm Sohn André das Anwesen.

»Die Bodenreform war und bleibt unantastbar«, sagt Franke heute und ist stolz darauf, dass »drüben« in Schlagsdorf im Mecklenburgischen in einem Museum auch seine Geschichte dokumentiert ist. Viele Kleinbauern, die durch die Bodenreform im Osten Deutschlands zum ersten Male Herren auf eigener Scholle wurden, leben nicht mehr. Ihre Erben glaubten, nach 1989 frei über ihr Land verfügen zu können. Zumal die vorletzte DDR-Regierung unter Hans Modrow 1990 per Gesetz alle Verfügungsbeschränkungen aus DDR-Zeiten beseitigte. Sie ließen sich nachträglich in die Grundbücher eintragen. Doch die Kohl-Regierung begann 1992 - wiederum per Gesetz - mit der »Abwicklung der Bodenreform«. Der Fiskus griff zu. Es durfte nicht sein, was nicht sein darf.

Die Bodenreformerben zogen vor Gericht, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und sie verloren. Mehr als 40 000 Erben sind auf diese Weise nach der Wende ihres Bodens beraubt worden und erlitten großen finanziellen Schaden. Inzwischen hat auch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft BVVG den größten Teil der ehemals volkseigenen Äcker, Wiesen und Wälder zumeist an zahlungskräftige Investoren verkauft.

Nach 1990 fand die größte Eigentumsverschiebung, der bis dato größte Raubzug von Grund und Boden auf deutschem Territorium statt. Kein Ruhmesblatt deutscher Geschichte.

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