Einsatz wäre Verstoß gegen Grundgesetz

Gutachten zu Syrien-Mandat Politiker drängen trotzdem

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Berlin. »Deutschland sollte erwägen, sich unter bestimmten Bedingungen mit seinen Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien an einem Militäreinsatz in Syrien zu beteiligen«, sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU). Und er ist nicht der Einzige. Für Röttgen ist die völkerrechtliche Rechtfertigung für einen Militäreinsatz gegeben, »wenn sich die syrische Staatsgewalt durch den Einsatz von international geächteten Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung wendet und wenn die Aktion streng auf das Vergehen bezogen und damit begrenzt« sei. Auch der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt (CDU), sprach sich für eine Prüfung aus. Der CSU-Verteidigungsexperte Christian Schmidt sagte, Deutschland müsse bereit sein, »sich an internationalen - auch militärischen - Aktionen zu beteiligen, die ein Blutbad in der nordsyrischen Region Idlib verhindern werden«. Wenn die erwartete Großoffensive der Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad und deren Unterstützer nicht verhindert werde, verlören »Europa und der Westen die Legitimation zum Träumen von einer besseren Welt«. Auch Politiker der Opposition zeigen sich aufgeschlossen. Der außenpolitische Sprecher der FDP, Bijan Djir-Sarai, sagte der »Bild«: »Wenn Giftgas zum Einsatz kommt, darf die internationale Gemeinschaft nicht tatenlos zusehen, Reaktionen müssen folgen.« Die Grünen-Außenexpertin Franziska Brantner meinte, die »letzten sieben Horror-Jahre« seien »auch dem Versagen des demokratischen Westens geschuldet«, keine Antwort auf die Allianz Russlands und des Iran mit Assad gefunden zu haben. »Das Ziel muss sein, die Menschen in Idlib zu schützen. Daraufhin müssen alle Optionen überprüft werden«, so die Grünen-Politikerin. Die Bundesregierung hatte die Frage am Montag offen gelassen, ob es zu einem Bundeswehreinsatz in Syrien kommen könnte. Das Verteidigungsministerium prüfe einen Einsatz, hieß es.

Die LINKE sprach hingegen von einer skandalösen Vorbereitung eines Angriffskrieges, außenpolitischem Abenteurertum und eklatantem Völkerrechtsbruch. Der angekündigte Einsatz sei zudem eine Verletzung des Grundgesetzes und des Parlamentsvorbehalts des Deutschen Bundestages, erklärte Sevim Dagdelen, Vizevorsitzende der Fraktion. »Es ist politisch unglaubwürdig, Organisationen, die in Europa als islamistische Terrorgruppen eingestuft sind, in Syrien als ›Rebellengruppen‹ zu verharmlosen.« Dagdelen kann sich bei ihrer Bewertung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berufen. Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach diesem Gutachten gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. »Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von «Vergeltungsschlägen» gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig«, heißt es in einer Expertise des Dienstes. Der Bundestag dürfe nur Auslandseinsätze mandatieren, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen. Das heißt, bereits ein Antrag an den Bundestag verstieße gegen das Recht. dpa/nd Kommentar Seite 4

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